Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma QUADRENALIN – Inhaber Heimo Knackfuß zur Teilnahme an Quad-Touren

1. Allgemeines

Grundlage zur Teilnahme an den geführten Quad-Touren der Firma QUADRENALIN – Inhaber Heimo Knackfuß (nachfolgend Veranstalter) sind ausschließlich die aufgeführten und folgenden Vertragsbedingungen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Die Person, die das Fahrzeug führt (nachfolgend Teilnehmer) erkennt durch Ihre Unterschrift auf dem Tourenzettel an, dass Sie das Quad in ordnungsgemäßen Zustand ohne Mängel übernommen und die Einweisung des Tourguides verstanden hat. Bei Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erlischt jeder Versicherungsschutz.

2. Pflichten und Haftung des Teilnehmers

Für die Führung eines Quads benötigt der Teilnehmer einen für Deutschland gültigen Führerschein der Klasse B (3) welcher zusammen mit dem Personalausweis vorgelegt wird. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Der Fahrer hat das Quad sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften, Betriebsanleitungen und Straßenverkehrsgesetze zu beachten, sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Er haftet selbstständig und uneingeschränkt für alle Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten während der Fahrtdauer einschließlich aller daraus resultierenden Gebühren und Kosten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche durch Stürze, Verletzungen, etc. schließt der Veranstalter im gesetzlich möglichen Rahmen aus. Den Anweisungen der Tourenleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung endet die Tour für den entsprechenden Teilnehmer sofort, das bezahlte Tourgeld verfällt.

3. Pflichten und Haftung des Veranstalters und Teilnehmers

Das Quad wird in einem einwandfreien, betriebssicheren und verkehrssicheren Zustand an den Teilnehmer übergeben. Er erhält eine ausführliche Einweisung in die technischen Funktionen sowie die Bedienung des Fahrzeugs durch den Veranstalter.

Richtet der Teilnehmer aufgrund des Verstoßes gegen die Einweisung sowie die Verkehrsvorschriften in fahrlässiger oder vorsätzlicher Weise einen Schaden am selbst benutzten Fahrzeug oder an den von den anderen Tourteilnehmern geführten Fahrzeugen an, haftet er für den entsprechenden Schaden selbst bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,-€ je beschädigtes Fahrzeug. Bei der Verletzung eines anderen Tourteilnehmers an Körper und Gesundheit tritt die Haftpflichtversicherung des Quads ein.

4. Zeit, Dauer und Buchung der Veranstaltung

Die Zeit und Dauer der Tour richtet sich nach der entsprechenden Tourenbeschreibung. Buchungen sind direkt im Geschäft des Veranstalters oder bei seinen autorisierten Partnern bis 3 Tage vor Tourbeginn möglich. Ausnahmen entscheidet der Veranstalter im Einzelfall. Nach erfolgter Buchung ist diese verbindlich (siehe dazu auch 5.).

5. Rücktritt

Ein Rücktritt von der Tour durch den Teilnehmer ist mit entsprechenden Stornogebühren verbunden und staffelt sich wie folgt. Rücktritt bis 2 Wochen (14 Tage) vor dem gebuchten Tourtermin ist kostenlos, der Teilnehmer kann sich direkt einen neuen Termin aussuchen. Rücktritt bis 1 Woche (7 Tage) vor dem Tourtermin ist mit 50 % Stornokosten verbunden oder der Teilnehmer schickt eine Ersatzperson. Bereits bezahltes Tourgeld wird bis 50 % zurückerstattet. Bei Rücktritt innerhalb einer Woche bis zum vereinbarten Tourtermin verfällt das bereits bezahlte Tourgeld bzw. der gebuchte Gutschein zu 100 % oder der Teilnehmer schickt eine Ersatzperson.

6. Leistungen des Veranstalters

Die Leistungen richten sich nach der jeweiligen Tourbeschreibung. Enthalten sind immer das Quad, Helm, Benzin, Endreinigung und ein ortskundiger Tourguide. Der Veranstalter ist berechtigt kurzfristig das Tourenprogramm zu verändern, solange die Änderungen für die Teilnehmer zumutbar sind.

7. Versicherung

Für das entsprechende benutzte Quad besteht eine Haftpflichtversicherung. Diese tritt für Fremdschäden aller Art, nicht jedoch bei der Beschädigung von Fahrzeugen des Veranstalters, die von anderen Tourteilnehmern benutzt werden, ein (siehe Ziffer3). Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachtem Schaden kann die Versicherung die Regulierung verweigern, so das der Schaden dann bis zu einer Haftungshöchstgrenze von 5.000,-€ selbst zu bezahlen ist. Muss die Haftpflichtversicherung des Quads durch einen von Tourteilnehmern verursachten Schadens in Anspruch genommen werden, hat der Tourteilnehmer dem Veranstalter den etwaigen Rückstufungsschaden in der Haftpflichtversicherung zu ersetzen.

Für das entsprechende benutzte Quad besteht eine Vollkasko mit einer Selbstbeteiligung von 1000,-€.

8. Sonstiges

Die Tour findet statt, sobald mindestens 4 Personen verbindlich gebucht haben. Bei zu geringer Teilnehmerzahl wird die Tour in Rücksprache mit den Teilnehmern auf einen anderen Termin verlegt bzw. das angezahlte Tourgeld zurück bezahlt.

Vor der Tour können eventuelle Fahrzeugwünsche geäußert werden. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht nicht.

Da die Tour auch bei regnerischem und/oder kaltem Wetter stattfindet, sind alle Teilnehmer aufgefordert sich entsprechend der Witterung zu bekleiden und eventuell Ersatzkleidung mitzunehmen.

9. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die dem gewollten Erfolg der Reglung am nächsten kommt.

Dresden, 02.12.2017 QUADRENALIN
Veranstalter